Unterstützen Sie uns durch Ihre Fördermitgliedschaft
Damit wir auch weiterhin kostenlose Vorträge mit hochkarätigen Referenten anbieten können, sind wir auf Fördermitglieder und Spenden angewiesen.
Fördermitglied können natürliche Personen (d.h. Sie), juristische Personen (z.B. Ihre Firma) und andere Vereine werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag notwendig, z.B. durch Ausdruck des Formulars unten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 10 € pro Kalenderjahr, gerne auch mehr. Er wird auch im Beitrittsjahr voll fällig. Eine Kündigung der Mitgliedschaft oder eine Reduzierung eines höheren Jahresbeitrags auf mindestens 10 € sind durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit Frist jeweils zum 30.09. möglich und werden zum Jahreswechsel wirksam.
Antrag auf Fördermitgliedschaft bei Bürgerimpulse e.V.
Nach Freistellungsbescheid des Finanzamts Ulm vom 19.08.2019 (Aktenzeichen 88040/74403) sind sind sind wir berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine entsprechende Bescheinigung geht Ihnen unaufgefordert zu.
Aktive Mitgliedschaft
Zur Aufrechterhaltung unserer Arbeits- und Beschlussfähigkeit richtet sich die reguläre Vereinsmitgliedschaft mit Stimmrecht in erster Linie an regelmäßig aktiv mitarbeitende Personen. Sollten Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte an unsere Vorstandsmitglieder Annette Thierer oder Christoph Botzenhart.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Bürgerimpulse e.V. (Annette Thierer, Lehrer Str. 8/1, 89081 Ulm) erhebt und verarbeitet die in Ihrem Aufnahmeantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. vereinsinternen Zwecken.
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO) und der von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den folgenden Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn:
- Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO Ihre Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
- falls für die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie sind berechtigt, erteile Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Des Weiteren haben Sie das Recht, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu verlangen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung bzw. die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu fordern.
Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Zuständig ist der/die Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslands.
Relevante Auszüge aus der Satzung
§3(1) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung (derzeit §§ 51 ff AO). Er wird auch als Förderverein nach § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig, der seine Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken des in § 2 genannten steuerbegünstigten Zwecks verwendet.
§5 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann jede natürliche und jede juristische Person schriftlich beantragen.
- Fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach seinem freien Ermessen. Der Eintritt wird mit der Aufnahmeerklärung des Vorstands in Textform (§ 126b BGB) wirksam.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste.
- Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist nur unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung an den Vorstand maßgeblich.
- Der Ausschluss ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung möglich, wenn das Mitglied in grober Weise gegen Vereinsinteressen verstoßen hat. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu einer nach Wahl des Vorstands persönlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Mitgliederversammlung zu gewähren. Eine daraufhin abgegebene schriftliche Erklärung ist unmittelbar vor der Abstimmung zu verlesen.
- Der Vorstand kann die Streichung von der Mitgliederliste beschließen, wenn ein Mitglied auch drei Monate nach einer Mahnung in Textform die rückständigen Beiträge nicht bezahlt hat. Das Mitglied ist auf die bevorstehende Streichung hinzuweisen. Das Mitglied ist schriftlich über die erfolgte Streichung zu informieren.