Mit Ihrem Beitritt tragen Sie nachhaltig zur Finanzierung unserer Arbeit bei und können sich – wenn Sie möchten – auch inhaltlich und organisatorisch einbringen.

Mitglied können natürliche Personen (d.h. Sie), juristische Personen (z.B. Ihre Firma) und andere Vereine werden. Dazu ist ein Mitgliedsantrag notwendig.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 10 € pro Kalenderjahr, gerne auch mehr. Er wird auch im Beitrittsjahr voll fällig. Eine Kündigung der Mitgliedschaft oder eine Reduzierung eines höheren Jahresbeitrags auf mindestens 10 € sind durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit Frist jeweils zum 30.9. möglich und werden zum Jahreswechsel wirksam.
Gerne können Sie eine Fördermitgliedschaft sofort mit diesem Formular beantragen. Falls Sie eine aktive Mitgliedschaft wünschen, werden wir Sie vor einer möglichen Aufnahme für ein klärendes Gespräch kontaktieren. Bitte nennen Sie dafür Ihre Telefonnummer.
Ergänzung zum Lastschriftverfahren: Gläuber-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden Ihnen nachgereicht.
Der Bürgerimpulse e.V. (Annette Thierer, Lehrer Str. 8/1, 89081 Ulm) erhebt und verarbeitet die in Ihrem Aufnahmeantrag enthaltenen personenbezogenen Angaben ausschließlich zu mitgliedschaftlichen bzw. vereinsinternen Zwecken.
Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO) und der von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den folgenden Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter, wenn:
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie sind berechtigt, erteile Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Des Weiteren haben Sie das Recht, Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Daten zu verlangen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung bzw. die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu fordern.
Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Zuständig ist der/die Landesdatenschutzbeauftragte Ihres Bundeslands.