Unterstützen Sie uns durch Ihre Spende
Damit wir auch weiterhin kostenlose Vorträge mit hochkarätigen Referenten anbieten können, sind wir auf Spenden und Fördermitgliedschaften angewiesen.
Spendenkonto
Bürgerimpulse e.V.
IBAN: DE17 6309 0100 0153 5470 06
BIC: ULMVDE66 (Volksbank Ulm-Biberach eG)
Erhalt einer Spendenbescheinigung
Nach Freistellungsbescheid des Finanzamts Ulm vom 19.08.2019 (Aktenzeichen 88040/74403) sind wir berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein können von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Wenn Sie im Verwendungszweck der Überweisung oder in einer Nachricht an unseren Vorstand Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse mitteilen, senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung postalisch zu.
Bitte beachten Sie, dass für überwiesene Spenden bis 200 EUR ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist. Sie benötigen für die Steuererklärung lediglich die Überweisungsbestätigung Ihrer Bank (bei Internetbanking als Ausdruck) in Verbindung mit einem Ausdruck dieser Angaben zu unserer Gemeinnützigkeit. Aus dem Verwendungszweck Ihrer Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Spende handelt.
Barspenden bei den Vorträgen bescheinigen wir durch spätere Zusendung einer Spendenbescheinigung nur wenn Sie diese unter Mitteilung Ihrer Adresse einem unserer Vorstände überreichen anstatt den Betrag in unsere Spendenbox zu werfen.
Relevante Auszüge aus der Satzung
§2 Zweck
Zweck des Vereins sind
- die Förderung der Volksbildung,
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
- Unter anderem sollen der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung entgegen gewirkt und der politische Diskurs angeregt werden. Mit qualifizierten Vorträgen und mit der Beteiligung von Experten bietet Bürgerimpulse interessierten Bürgern ein Forum, das den sachlichen Dialog der aktuellen Themen ermöglicht.
Der Vereinszweck kann auch dadurch verfolgt werden, dass der Verein anderen gemeinnützigen Einrichtungen Zuwendungen aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Spenden oder Erlösen aus Veranstaltungen macht.
§3(1) Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung (derzeit §§ 51 ff AO). Er wird auch als Förderverein nach § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig, der seine Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken des in § 2 genannten steuerbegünstigten Zwecks verwendet.