Nach Freistellungsbescheid des Finanzamts Ulm vom 28.09.2023 (Aktenzeichen 88040/74403) sind wir berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein können von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Wenn Sie im Verwendungszweck der Überweisung oder in einer Nachricht an unseren Vorstand Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse mitteilen, senden wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung postalisch zu.